Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage) anzeigen
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen um sie zu betreiben, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Leistungsbeschreibung
Bei der Übernahme einer anzeigepflichtigen bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein Betreiberwechsel einer bestehenden prüfpflichtigen Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Belege für die Änderung (z.B. Verträge oder Vereinbarungen, die die jeweilige Änderung belegen)
Fristen
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Verfahrensablauf
- Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Füllen Sie diesen aus und senden Sie diesen der unteren Wasserbehörde postalisch zu oder überbringen diesen persönlich. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit
- Sollten Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Behörde Sie auf, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
- In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung.
- Ihre Antragsdaten werden in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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