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Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
Wenn Sie ein im Inland ansässiger Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt haben, auf Antrag erstatten lassen.
Leistungsbeschreibung
Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.
Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind ein im Inland ansässiger Unternehmer.
- Sie haben in einem EU-Mitgliedstaat Vorsteuer, das heißt Umsatzsteuer, gezahlt.
-
Im beantragten Zeitraum
- waren Sie umsatzsteuerpflichtig,
- haben Sie nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch genommen,
- haben Sie nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen und
- haben Sie nicht ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen oder Dienstleistungen erbracht.
-
Ihre beantragte Vergütung beträgt bei einem Erstattungszeitraum
- von mindestens 3 und höchstens 11 Monaten mindestens 400,00 EUR beziehungsweise den entsprechenden Wert in der Landeswährung oder
- von 1 Kalenderjahr oder dem letzten Zeitraum des Kalenderjahres mindestens 50,00 EUR.
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland"
- Formular "Anmeldung zur Nutzung des BZSt Online-Portals (BOP) zur authentifizierten Übermittlung von Anträgen auf Vergütung der Vorsteuer"
- alle für den Antrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
- Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung des Antrags durch die BZSt an den betreffenden EU-Mitgliedstaat
- finanzgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag auf Vorsteuervergütung online im BZSt Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
-
Registrieren Sie sich im BOP.
- Wenn Sie bereits für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder für das ELSTER-Onlineportal registriert sind, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
- Wählen Sie das Formular "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer".
- Füllen Sie das Formular aus.
- Speichern Sie erforderliche Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente lokal in einem separaten Verzeichnis ab.
Benennen Sie die Belege nach ihrer Zuordnung im Antrag.
- Laden Sie die Belege im Menüpunkt "Anhänge" hoch.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf maximal 5 Megabyte (MB) groß sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sie erhalten eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Der Mitgliedstaat der Erstattung informiert Sie, ob er Ihrem Antrag zustimmt.
Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt eine Entscheidung über Ihr BOP-Postfach.
Urheber
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kontakt
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: https://www.bzst.de
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E-Mail: poststelle-schwedt@bzst.bund.de
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Web: https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Umsatzsteuer/Vorsteuer/kontakt_node.htm
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