Leistung

Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.

Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie mit der Rechenhilfe ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag in die Rechenhilfe eingeben. Unter anderem müssen eingeben werden:

  • die Berechnungsmethode,
  • der zugrundeliegende Index,
  • die Höhe der nötigen Indexänderung,
  • der Bezugszeitpunkt und
  • der Berechnungszeitpunkt.

Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweis:

Sie können die Auskünfte jederzeit abrufen.

Rechtsbehelf

keine

Hinweis:
Bei juristischen Fragen, insbesondere Auslegungsfragen im Einzelfall, verweisen wir auf Rechtsanwälte, Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts abrufen.

  • Sie gehen auf die Internetseite des Statistischen Bundesamts. Dort werden Sie Schritt für Schritt von der Anwendung durch die nötigen Angaben geführt.
  • Anschließend erhalten Sie eine Information, ob eine Anpassung bereits möglich ist. Außerdem werden die Schwellenwerte und die prozentuale Änderung angezeigt.
  • Es ist auch möglich direkt einen Geldbetrag auszurechnen. Dieses Ergebnis können Sie zusammen mit Ihren Eingaben ausdrucken und zu Ihrem Vertragspartner oder Anwalt mitnehmen.

Rechtsgrundlage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.