Sie wollen eine Entlastung von den Kosten der Schülerbeförderung beantragen? Oder Sie wollen Schülerfahrtkosten beantragen? Die wichtigsten Informationen dazu sowie den Link zur Antragstellung finden Sie hier:
Schülerbeförderung und Schülerfahrtkosten
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Der Landkreis Wittenberg ist Träger der Schülerbeförderung für die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler. Die Einzelheiten werden in § 71 des Schulgesetzes Land Sachsen-Anhalt und in der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg geregelt. Je nach besuchter Schulform und Klassenstufe gelten unterschiedliche Regelungen.
Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich des 10. Schuljahrganges, des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrganges derjenigen Berufsfachschulen, deren Zugangsvoraussetzung ein Hauptschulabschluss ist:
Bei diesen Schülern entscheidet der Landkreis Wittenberg im pflichtgemäßen Ermessen, ob er den Schüler befördert oder die notwendigen Aufwendungen erstattet.
Schüler der 1. – 10. Klasse, die die schülerbeförderungsrechtlich nächstgelegene Schule der gewählten Schulform besuchen, werden in der Regel befördert, sofern die in der Satzung festgelegten Mindestentfernungen gegeben sind. Im Falle einer Beförderung erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Schule. Sollte keine Beförderung angeboten werden können, werden die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg (ggf. anteilig) erstattet. Diese Fahrtkostenerstattung erfolgt im Nachhinein. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum Erstattungsantrag.
Schüler der Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien, der Schuljahrgänge 11 bis 13 der Gesamtschulen und Schüler der Berufsfachschulen (sofern nicht oben erfasst), Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien:
Diese Schüler werden bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100,00 Euro je Schuljahr von den Fahrtkosten (ggf. anteilig) entlastet. Diese Fahrtkostenerstattung erfolgt im Nachhinein. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum Erstattungsantrag.Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen (körperliche oder geistige Behinderung) den ÖPNV nicht nutzen können
In Ausnahmefällen können Schüler freigestellt befördert werden, wenn eine anderweitige Beförderung nicht möglich ist. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Schule. Es sind ggf. weitere Unterlagen vorzulegen (z.B. ärztliches Gutachten).
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Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Erstattungsformular bzw. den Onlinedienst. Die Anträge auf Erstattung sind spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres für das jeweils zurückliegende Schuljahr einzureichen.
Es werden nur die günstigsten möglichen Tarife erstattet.
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Papierfahrkarten sind im Original beizufügen. Bei Abo-Fahrkarten (z. B. Deutschlandticket) benötigen wir einen Nachweis über den Abschluss des Abonnements (nur beim Erstantrag für das jeweilige Schuljahr) möglichst mit Abo-Nummer und Name des Fahrkarteninhabers (Fahrkarteninhaber ist der Schüler). Weiterhin benötigen wir für jeden Monat den Zahlungsnachweis. Der Verwendungszweck der Zahlung (in der Regel die Abo-Nummer) sollte in Verbindung mit dem Nachweis über den Abschluss des Abonnements darauf schließen lassen, dass der Schüler tatsächlich der Inhaber der bezahlten Fahrkarte ist.
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Kontakt
Landkreis Wittenberg - ÖPNV / Schülerverkehr
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-1790
E-Mail: schuelerbefoerderung@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr