Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen

Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.

Leistungsbeschreibung

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer
  • oder bevollmächtigte Person

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).

Anträge / Formulare

Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.

Rechtsgrundlage

Urheber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - So. 07:30 - 20:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.