Leistung

Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit beantragen

Informieren Sie sich hier, wie sich in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eintragen lassen können.

Leistungsbeschreibung

Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt. 

Voraussetzungen

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Anlagen

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.