Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit beantragen
Informieren Sie sich hier, wie sich in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eintragen lassen können.
Leistungsbeschreibung
Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Voraussetzungen
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen abgeschlossen
- Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Anlagen
Zuständige Stelle
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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