Leistung

Notfall-Fax bei Hör- oder Sprechbehinderung senden

Sie sind hör- oder sprachgeschädigt und brauchen dringend Hilfe? Sie können ein Fax an die bekannten Notrufnummern senden.

Leistungsbeschreibung

Alle Notrufabfragestellen verfügen über einen Notruffax. Somit können Sie als gehörlose und sprachgeschädigte Person einen Notruf per Fax senden. Das Formblatt "Notfall-Telefax" auf der Internetseite des Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. nutzen. 

Sie können auch die Notfall-App "nora" nutzen.

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.