Leistung

Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung vom Wasserentnahmeentgelt stellen.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.

Voraussetzungen

  • Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ist ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
  • Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ermäßigung
  • Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck

Fristen

bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Danach erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Termine können nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden.