Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung vom Wasserentnahmeentgelt stellen.
Leistungsbeschreibung
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.
Voraussetzungen
- Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ist ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
- Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ermäßigung
- Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck
Fristen
bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Danach erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.
Rechtsgrundlage
Urheber
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 0345 514-2155
E-Mail: wassercent@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
- Termine können nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden.
Öffnungszeiten
- Termine können nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden.
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.