Betreuungsgeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.
Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.
Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird weitergezahlt.
Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.
Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Weitere Informationen
In Bayern wurde das Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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