Leistung

Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Leistungsbeschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Gebühren (Kosten)

keine

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

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