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Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:
- Adoption
- Vornamenssortierung
- Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Ihr Vor- oder Familienname hat sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
Gebühren (Kosten)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Verfahrensablauf
Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
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- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Weitere Informationen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste, anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.
Kontakt
E-Mail: eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
Web: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/kontakt/kontakt_node.html
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Öffnungszeiten
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