Leistung

Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen

Sie fühlen sich durch Lichtimmissionen belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.

Leistungsbeschreibung

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.