Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
Sie fühlen sich durch Lichtimmissionen belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.
Leistungsbeschreibung
Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen.
Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:
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