Leistung

Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Gebühren (Kosten)

Keine.

Zuständige Stelle

Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:

Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.

Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:

Der Bund ist zuständig.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.