Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden

Wenn Sie Schäden auf außerorts liegenden Staatsstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen entdecken, können Sie diese melden.

Leistungsbeschreibung

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.