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Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden
Wenn Sie Schäden auf außerorts liegenden Staatsstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen entdecken, können Sie diese melden.
Leistungsbeschreibung
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Kontakt
Fax: 03491 806-1790
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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E-Mail: Kreisstrassen@landkreis-wittenberg.de
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