Fischereischein beantragen

Sie möchten angeln beziehungsweise fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Friedfisch- und Sonderfischereischeine.

Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Voraussetzungen

Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Friedfischfischereischein:

Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.

Sonderfischereischein:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

Gebühren (Kosten)

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
  • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

Weitere Informationen

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei den Landesanglerverbänden sowie dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V..

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.