Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? In Ausnahmefällen können Sie auf Antrag vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten, müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das gilt auch, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen und in Ausnahmefällen von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Interessen dies erfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung
- Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
- Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr
Fristen
Keine.
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Danach erhalten Sie einen Bescheid.
Rechtsgrundlage
Urheber
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 0345 514-2798
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Formulare
- Antrag auf Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 1 WasEE-VO LSA
- Abgabe an Dritte, Anlage zum Antrag auf Ermäßigung
- Antrag auf Befreiung gemäß § 4 Abs. 2 WasEE-VO LSA
- Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung
- Ableseprotokoll Messgerät / Messeinrichtung
- Änderung der Stammdaten/Änderungsmitteilung
- Mitteilung technischer Angaben zur Erfassung der Wasserentnahmen
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.