Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.
Leistungsbeschreibung
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung
- Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
- Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr
Fristen
Keine.
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Kontakt
Fax: 0345 514-2798
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.