Leistung

Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen

Leistungsbeschreibung

Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
 

Voraussetzungen

  • Geburt des Hundes nach dem 28. Februar 2009 oder
  • gefährlicher Hund im Sinne § 3 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an.

Fristen

Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.