Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen

Sie wollen eine Berufsausübungsgesellschaft gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

Leistungsbeschreibung

Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

  • Verbindung von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten zu einer Berufsausübungsgesellschaft möglich mit Steuerberatern/-innen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern
  • Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Hilfeleistung in Steuersachen
  • die Berufsausübungsgesellschaft befindet sich nicht in Vermögensverfall
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • im Gesellschaftsvertrag ist der Ausschluss von Gesellschaftern vorgesehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten des Steuerberatungsgesetzes oder der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) verstoßen

Gebühren (Kosten)

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

Fristen

keine

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
  • Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft werden geprüft.
  • Über die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
  • Ihre Gesellschaft kann Bezeichnung „Berufsausübungsgesellschaft“ führen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.