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Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Voraussetzungen
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.
Kontakt
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse
Flughafenstraße 1
51147 Köln, Stadt
Postanschrift
51127 Köln, Stadt
Fax: 02203 908-2776
E-Mail: fliz@bundeswehr.org
Luftfahrt-Bundesamt
Adresse
38144 Braunschweig
Fax: 0531 2355-710
E-Mail: buergerinfo@lba.de
Web: http://www.lba.de
Öffnungszeiten