Erlaubnis als Buchmacher beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt für
- die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
- die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) – bei juristischen Personen von der/den für sie handelnden Person (en)
- Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachergewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Der Antragsteller kann den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes einzuholen.
- Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von 25 000,00 Euro. Dabei hat der Antragsteller nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
- bei juristischer Person (GmbH):
- Gesellschaftervertrag
- Handelsregisterauszug
- Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal
Fristen
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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