Leistung

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Gebühren (Kosten)

Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die  zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Dienstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.