Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Führerschein
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
- Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Gebühren (Kosten)
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 48 FeV
Kontakt
Fax: +49 3491 806-1794
E-Mail: feb@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Dienstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Öffnungszeiten
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Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.