Leistung

Heizölverbraucheranlage anzeigen

Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

  • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
  • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
  • Lageplan (Standort)
  • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
  • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
  • eventuelle Sachverständigengutachten

Fristen

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Verfahrensablauf

Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.