Seit nunmehr fünf Jahren tritt in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild auf und hat folgenschwere Ausbrüche in mehreren Bundesländern verursacht. Zur effektiven Bekämpfung von Neuausbrüchen dieser Tierseuche ist die Früherkennung des Eintrags des Erregers in eine Schwarzwildpopulation von entscheidender Bedeutung.
Aus aktuellem Anlass wird deshalb erneut auf die gesetzlichen Pflichten der Jagdausübungsberechtigten hingewiesen.
Alle Jagdausübungsberechtigten sind gemäß § 2 der Schweinepest-Monitoring-Verordnung verpflichtet, seuchenverdächtiges Schwarzwild (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) dem Veterinäramt anzuzeigen, Proben zur Untersuchung auf ASP zu entnehmen und diese an das Veterinäramt zu übergeben. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In folgenden Fällen ist eine Untersuchung auf ASP erforderlich:
- Auffinden toter Wildschweine (Fallwild)
- Unfallwild
- Ein Wildschwein weist vor dem Erlegen Krankheitsanzeichen auf.
- Beim Aufbrechen eines Wildschweins finden sich Veränderungen an den inneren Organen.
In diesen Fällen ist durch die Jagdausübungsberechtigten unverzüglich der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu informieren und die Probenahme abzustimmen.
Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für die Meldung und Beprobung von Fallwild, Unfallwild und auffälligen Stücken eine Prämie von 100,- € je Probe erhalten. Tupfer und Verpackungsmaterial für die Probenahme sowie Informationsmaterial sind beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie auf Anfrage bei den Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis erhältlich.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist erreichbar unter:
- Telefon: 03491 806-1904, -1906, -1907
- Fax: 03491 806-1990
- E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
- Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: Notrufnummer 112
Stand: 17. September 2025