Afrikanische Schweinepest (ASP) – Wildschweinmonitoring

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Wildschweinmonitoring

  • Leistungsbeschreibung

    Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist am 10. September 2020 im Land Brandenburg amtlich festgestellt worden. Bis April 2021 wurde die ASP bei mehr als 1.000 Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen nachgewiesen. In Brandenburg und Sachsen wurden ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone festgelegt, in denen umfangreiche Sperrmaßnahmen gelten. Ausbrüche bei Hausschweinen gab es in Deutschland bisher nicht.

    Die ASP ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

    Um die Einschleppung der Tierseuche in Hausschweinebestände zu verhindern, ist jeder Halter von Schweinen gesetzlich verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jegliche direkten und indirekten Kontakte von Hausschweinen zu Wildschweinen zu verhindern. Dies gilt auch für private Schweinehaltungen. Küchen- und Speiseabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Der Fund von verendeten Wildschweinen sollte unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.

    Alle Jagdausübungsberechtigten sind rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen und Proben nach näherer Anweisung der Behörde zu entnehmen. Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für die Meldung und Beprobung von Fallwild und Unfallwild eine Prämie von 50,- € je Probe erhalten. Tupfer und Verpackungsmaterial für die Probenahme sowie Informationsmaterial sind beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhältlich.

    Das Land Sachsen-Anhalt zahlt für alle ab dem 1. Januar 2021 erlegten Wildschweine eine Abschussprämie in Höhe von 65,- €. Anträge auf Auszahlung der Abschussprämie nimmt die untere Jagdbehörde entgegen. Ab dem 1. April 2021 erhebt der Landkreis Wittenberg wieder Gebühren für die Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen in Höhe von 13,50 €.

    Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

    – Telefon: 03491 806-1904, -1905, -1902

    – E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

    – Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491 19222

     

    Stand: 23. April 2021

  • Verfahrensablauf

    Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen.

    Dies sollte im Regelfall durch einen Anruf erfolgen.

    Die Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Ggf. Foto der Fundstelle und des Tierkörpers (ggf. über die
    Tierfund-App bzw. das Tierfund-Kataster https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php übermitteln).

    Fallwild ist zu beproben. Die Proben sind der veterinärmedizinischen Landes-Untersuchungseinrichtung zur Schweinepestdiagnostik zuzuleiten. Optimale Proben gut erhaltener Tierkörper sind Blut (Schweiß)- und Organproben (insbesondere Milz, Lunge und Lymphknoten). Alternativ können Blut bzw. Gewebetupfer verwendet werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Ab dem 01.04.2021 werden für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild wieder Gebühren in Höhe von 13,50 € erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen!

  • Rechtsgrundlage

    Tiergesundheitsgesetz (Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen – TierGesG)

    Schweinepest-Monitoring-Verordnung (Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild und Hausschweinen – SchwPestMonV)

  • Anträge / Formulare
  • Was sollte ich noch wissen?

    Ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt aufgrund der hohen Sterblichkeit (ca. 90 %) in allen Altersklassen zu einem vermehrten Auftreten von Fallwild. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist somit eine wichtige Säule der Früherkennung.

    Weitere Informationen finden Sie in den angehängten Merkblättern.

Kontakt