Abfallgebühren 2024 sind zum 15. April fällig

Abfallgebühren für 2024 werden zum 15. April fällig
Die Abfallgebühren für 2024 werden zum 15. April fällig.

Mittels Gebührenbescheid vom 15.03.2024 wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2024 mit einer Fälligkeit zum 15.04.2024 festgesetzt.

Der Landkreis Wittenberg erinnert öffentlich an den Zahlungstermin für die Abfallgebühren. Bitte zahlen Sie termingerecht unter Angabe des Kassenzeichens die fälligen Beträge auf das Geschäftskonto des Landkreises Wittenberg mit der IBAN: DE75 8055 0101 0000 0003 45 bei der Sparkasse Wittenberg (NOLADE21WBL).

Der Lastschrifteinzug erfolgt für alle bis spätestens 08.04.2024 erteilte SEPA-Lastschriftmandate fristgerecht zum Fälligkeitstermin 15.04.2024. Bei weiterhin neu erteilten SEPA-Lastschrift-Mandaten wird die Frist zur Vorabankündigungen für den Lastschrifteinzug auf 2 Tage verkürzt.

Abfallgebühren vom Jobcenter und Sozialamt

Alle Abgabepflichtigen, welche Leistungen des Jobcenters Wittenberg in Form von Bürgergeld beziehen, haben bei der Antragstellung auf Übernahme der Abfallgebühren eine Kopie des vollständigen Abfallgebührenbescheides vorzulegen.

Die Erstattung der Abfallgebühren durch das Jobcenter sollte grundsätzlich direkt an den Landkreis Wittenberg erfolgen. Dies lässt sich jedoch nur durch die Vorlage des vollständigen Abfallgebührenbescheides bewirken. Anderenfalls sind die erstatteten personenbezogenen Leistungsgebühren unverzüglich an den Landkreis Wittenberg zu zahlen.

Die Regelungen des Jobcenters gelten gleichermaßen für die Leistungsbezieher nach SGB XII. Die Antragstellung erfolgt beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Soziales.

Mahnung und weitere Kosten vermeiden

Nur durch die termingerechte Zahlung der Abfallgebühren vermeiden Sie die kostenpflichtige Mahnung auf der Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Festsetzung der Säumniszuschläge und Mahngebühren erfolgt auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften.

Hinweis: Falls auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage die Zahlung der Abfallgebühren 2024 nicht in einer Summe möglich sein sollte, besteht die Möglichkeit eines formlosen Antrags auf Stundung oder Teilzahlung unter Darlegung und Beibringung des Nachweises über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen.

Sie interessieren sich dafür, wie die geltenden Abfallgebühren zusammengesetzt sind? Dann hören Sie mal in unsere Podcast-Folge “Wieso steigen im Landkreis Wittenberg die Müllgebühren?” herein. Dort gibt es auch noch weitere spannende Themen aus der Kreisverwaltung zu entdecken. Noch mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite zur Abfallwirtschaft.