Hilfe für Familien

Gemeinsam für das Wohl des Kindes

Eltern tragen die wichtigste Verantwortung für die Entwicklung und das Wohlergehen ihres Kindes. Auch wenn sich die familiäre Situation verändert – beispielsweise durch Trennung, Scheidung oder den Tod eines Elternteils – bleibt die Verantwortung der Eltern bestehen.

Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche dabei, gute Lösungen im Sinne des Kindes zu finden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden insbesondere die §§ 16, 17 und 18 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII).

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Die Familienkoordinationsstelle:

berät und informiert
unterstützt Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung
vermittelt bei Konflikten
hilft bei Fragen zu Sorge und Umgang
unterstützt Kinder und Jugendliche bei eigenen Anliegen
Die Familienkoordinationsstelle entscheidet nicht über das Sorgerecht oder den Umgang.

Wenn Eltern keine gemeinsame Lösung finden, entscheidet darüber das Familiengericht.

Aufgaben der Familienkoordinationsstelle

Das Jugendamt bietet Eltern und Familien Unterstützung an, um die Erziehung und das Zusammenleben zu stärken.

Die Familienkoordinationsstelle unterstützt durch:

  • Beratung bei Erziehungsfragen
  • Informationen über Hilfsangebote für Familien
  • Angebote zur Stärkung der Elternkompetenz
  • Unterstützung in belastenden Familiensituationen
  • Vermittlung weiterer Beratungs- und Unterstützungsangebote

Ziel:
Eltern sollen in ihrer Verantwortung gestärkt werden und Kinder sollen gute Entwicklungsbedingungen erhalten.

Eine Trennung verändert die Lebenssituation der gesamten Familie. Besonders für Kinder ist es wichtig, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern dabei:

  • Konflikte zwischen Eltern zu lösen
  • gemeinsame Vereinbarungen für das Kind zu entwickeln
  • Regelungen zum Aufenthalt des Kindes zu finden
  • den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu erhalten
  • Belastungen für das Kind zu vermeiden

Ziel:
Auch nach einer Trennung sollen Eltern gemeinsam Verantwortung für ihr Kind übernehmen können.

Die Familienkoordinationsstelle berät und unterstützt:

  • Eltern mit gemeinsamer oder alleiniger Sorge
  • Elternteile mit Umgangsrecht
  • Kinder und Jugendliche
  • weitere umgangsberechtigte Personen

Die Familienkoordinationsstelle hilft insbesondere bei:

  • Fragen zur Ausübung der elterlichen Sorge
  • Konflikten über den Umgang mit dem Kind
  • Entwicklung von Umgangsvereinbarungen
  • Problemen bei der Umsetzung von Umgangskontakten
  • Fragen zur Information über die Entwicklung des Kindes

Rechte und Pflichten der Eltern nach Familiensituation

Sorgerecht

In der Regel haben verheiratete Eltern automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Auch nicht verheiratete Eltern können ein gemeinsames Sorgerecht ausüben.

Rechte der Eltern

Beide Eltern haben das Recht und die Möglichkeit:

  • wichtige Entscheidungen für ihr Kind gemeinsam zu treffen
  • ihr Kind zu erziehen und zu betreuen
  • Informationen über die Entwicklung ihres Kindes zu erhalten

Pflichten der Eltern

Beide Eltern tragen gemeinsam Verantwortung für:

  • Pflege und Erziehung des Kindes
  • Gesundheit und Bildung
  • Schutz und Förderung des Kindes
  • Wahrung der Interessen des Kindes

Sorgerecht

Die Trennung der Eltern beendet das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich nicht.

Beide Eltern bleiben gemeinsam verantwortlich.

Rechte der Eltern

Beide Eltern haben das Recht:

  • an wichtigen Entscheidungen beteiligt zu werden
  • Informationen über die Entwicklung des Kindes zu erhalten
  • Kontakt zum Kind zu haben
  • Beratung durch das Jugendamt in Anspruch zu nehmen

Pflichten der Eltern

Beide Eltern müssen:

  • Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen
  • miteinander kommunizieren und kooperieren
  • den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil ermöglichen und unterstützen
  • das Kind nicht in elterliche Konflikte einbeziehen

Alltagssorge

Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, entscheidet grundsätzlich über alltägliche Angelegenheiten (z. B. Ernährung, Kleidung, Freizeitgestaltung).

Sorgerecht

Ein Elternteil trifft allein die wesentlichen Entscheidungen für das Kind.

Dies betrifft insbesondere:

  • Schule und Ausbildung
  • medizinische Entscheidungen
  • Aufenthaltsbestimmung
  • wichtige persönliche Angelegenheiten

Rechte des sorgeberechtigten Elternteils

Der Elternteil darf:

  • allein Entscheidungen für das Kind treffen
  • das Kind rechtlich vertreten
  • die Erziehung und Betreuung gestalten

Pflichten des sorgeberechtigten Elternteils

Der Elternteil muss:

  • für das Wohl des Kindes sorgen
  • die Entwicklung des Kindes fördern
  • notwendige Entscheidungen treffen
  • die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil berücksichtigen

Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Auch ohne Sorgerecht bestehen grundsätzlich:

  • Recht auf Umgang mit dem Kind
  • Recht auf Informationen über wichtige Angelegenheiten des Kindes
  • Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt

Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Der Elternteil muss:

  • die elterliche Beziehung zum Kind wahren
  • das Kind nicht in Konflikte einbeziehen
  • den Kindesunterhalt leisten (soweit gesetzlich erforderlich)

Grundsatz

Ein Kind hat grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Der Umgang dient dazu, die Beziehung zwischen Kind und Elternteil zu erhalten und zu fördern.

Rechte des umgangsberechtigten Elternteils

Der Elternteil hat das Recht:

  • regelmäßigen Kontakt zum Kind zu pflegen
  • am Leben des Kindes teilzunehmen
  • Beratung beim Jugendamt zu erhalten

Pflichten des umgangsberechtigten Elternteils

Der Elternteil muss:

  • den Umgang kindgerecht gestalten
  • die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen
  • Absprachen einhalten

Pflichten des betreuenden Elternteils

Der betreuende Elternteil muss:

  • den Kontakt ermöglichen
  • die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterstützen
  • das Kind nicht gegen den anderen Elternteil beeinflussen

Sorgerecht

Wenn Eltern zuvor gemeinsam sorgeberechtigt waren, geht die elterliche Sorge grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über.

Rechte des verbleibenden Elternteils

Der Elternteil kann:

  • allein über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden
  • das Kind gesetzlich vertreten
  • die weitere Betreuung und Erziehung gestalten

Pflichten des verbleibenden Elternteils

Der Elternteil muss:

  • die vollständige Verantwortung für das Kind übernehmen
  • für Versorgung, Betreuung und Erziehung sorgen
  • das Kind in seiner Trauer und Entwicklung unterstützen

Unterstützung durch das Jugendamt

Das Jugendamt kann beraten und unterstützen bei:

  • Fragen zur neuen Familiensituation
  • Hilfen für das Kind und die Familie
  • Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Situation Aufgabe des Jugendamtes Verantwortung der Eltern
Eltern leben zusammen Beratung und Unterstützung nach § 16 SGB VIII Gemeinsame Erziehung und Versorgung des Kindes
Eltern sind getrennt, gemeinsames Sorgerecht Beratung und Vermittlung nach § 17 SGB VIII Gemeinsame Verantwortung bleibt bestehen
Ein Elternteil hat alleinige Sorge Unterstützung nach § 18 SGB VIII Sorgeberechtigter entscheidet, anderer Elternteil hat Umgangs- und Informationsrechte
Umgang ist schwierig Vermittlung und Beratung Beide Eltern müssen das Kindeswohl beachten
Tod eines Elternteils Beratung und Unterstützung der Familie Verbleibender Elternteil übernimmt die Sorge

Ihr Ansprechpartner

Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern unabhängig von ihrer familiären Situation. Ziel ist immer:

Eine gute Entwicklung des Kindes zu ermöglichen und Eltern dabei zu unterstützen, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Beratung und Unterstützung durch die Familienkoordinationsstelle sind grundsätzlich kostenlos.