Heute haben wir, die Landkreise Sachsen-Anhalts, gemeinsam mit Ministerpräsident Sven Schulze und Vertretern aus Politik, Gemeinden, Arbeitsverwaltung und Wirtschaft die Vereinbarung zur Initiative Bürgerarbeit Sachsen-Anhalt “Teilhabe durch Mitwirkung – Perspektiven durch Beschäftigung” unterzeichnet. Ziel der Initiative des Ministerpräsidenten ist es, Menschen neue Chancen zu eröffnen: durch verpflichtende Arbeitsgelegenheiten, Aktivierung, Qualifizierung, gesellschaftliche Teilhabe und den schrittweisen Weg in Ausbildung und Beschäftigung.

Dabei sollen sowohl arbeitsmarktferne Menschen, die Grundsicherung beziehen, als auch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einbezogen werden. Denn: Verpflichtende Arbeitsgelegenheiten sind ein wichtiger Baustein, um Teilhabe zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Einführung verpflichtender Arbeitsgelegenheiten für Bürgergeld- bzw. nunmehr Grundsicherungsempfänger wird bundesrechtlich zukünftig einfacher möglich sein. Mit dem Inkrafttreten der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 werden die bisherigen Instrumente zur Aktivierung und Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter deutlich weiterentwickelt. Hieran knüpft die Initiative an.
Neben den neuen Sanktionsinstrumenten aus dem Bereich Grundsicherung greift die Initiative zusätzlich auf die bereits bestehende Regelung in § 5 Asylbewerberleistungsgesetz zurück, wonach verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylsuchende geschaffen werden. Mit diesem gemeinsamen Ansatz soll sichergestellt werden, dass bisher arbeitsmarktferne Menschen egal welcher Herkunft an Beschäftigung und Ausbildung herangeführt und soziale sowie berufliche Kompetenzen gefördert werden. Dies hilft den leistungsberechtigten Menschen und unterstützt zugleich kommunale Aufgabenwahrnehmung in Landkreisen, Städten und Gemeinden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Initiative ist eine enge Zusammenarbeit von Kommunen, Jobcentern, Arbeitsverwaltung und Wirtschaft von großer Bedeutung. Eine besondere Rolle übernehmen dabei wir Landkreise mit unseren Asylbewerberleistungsbehörden und den sechs kreiseigenen Jobcentern. Auch die acht gemeinsamen Jobcenter von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sind im Boot. Ab Juli 2026 wird die Initiative für die Grundsicherungsempfänger zunächst modellhaft im Landkreis Mansfeld-Südharz und im Burgenlandkreis umgesetzt. Dort werden neue Ansätze zu Aktivierung und Heranführung erprobt und wissenschaftlich begleitet. Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG führen zudem der Landkreis Wittenberg, der Burgenlandkreis und der Salzlandkreis neue Steuerungsinstrumente ein und schaffen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten.
“Die Landkreise stellen sich dieser Aufgabe gern – so wie bisher auch. Wer Sozialleistungen erhält und arbeitsfähig ist, soll auch einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Arbeit, Qualifizierung und Mitwirkung eröffnen neue Perspektiven und stärken zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um Zuständigkeiten zu bündeln, bürokratische Hürden abzubauen und die Umsetzung vor Ort wirksam zu unterstützen.”, so Landrat Christian Tylsch.
Erfolgreiche Ansätze sollen bereits im Laufe des Jahres schrittweise auf weitere Landkreise und kreisfreie Städte übertragen werden.