Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
- Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.
- gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
- Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
- Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
- Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
- Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten
- Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.
- Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
- Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII – Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
- gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
- Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung – Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
- Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen – Schulanmeldung, Lernförderung etc.
- Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)
- Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.
- Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
- Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
- Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs. Einholung weiterführender Diagnostik – Bedarfsklärung im Hilfeplan
- Ausübung der Vermögenssorge, u.a.
- Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
- Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
- Klärung von Rentenansprüchen
- Kontoeröffnung und -verwaltung
- Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.
- von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
- Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
- Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen
- Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.
- Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
- Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
- Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
- Führung des Sorgeregisters