Das hätte auch schlimmer ausgehen können: Im Bereich der Thomas-Müntzer-Straße in Wittenberg hat das Ordnungsamt des Landkreises Wittenberg am heutigen Freitag erneut eine illegale Schrottsammlung festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle wurden unsere Kollegen dann bedrängt, die beiden Fahrzeuginsassen flüchteten. Bereits im Vorfeld lagen Hinweise vor, dass dort ohne Genehmigung Abfälle und Wertstoffe eingesammelt werden sollten.
Illegale Schrottsammlung: Gefährliche Kontrolle
Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollierten den Bereich und konnten ein Sammelfahrzeug in Höhe der Thomas-Müntzer-Straße 2 feststellen. Als sich die Kollegen unter Vorzeigen ihrer Dienstausweise dem Fahrzeug näherten, reagierten die beiden Insassen hektisch. Der Fahrzeugführer versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, fuhr mit unverschlossener Tür an und verließ den Einsatzort. Dabei bestand eine konkrete Gefährdung für einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der zurückweichen musste, um nicht erfasst oder eingeklemmt zu werden. Die Polizei wurde umgehend informiert und ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
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Die mutmaßlichen Täter sind dabei behördlich schon in Erscheinung getreten: zuletzt hatten Kollegen vom Ordnungsamt des Landkreises Wittenberg im November das gleiche Fahrzeug und mindestens einen der Fahrzeugsinsassen in Pratau bei einer ähnlichen Schrottsammlung kontrolliert.
„Wer sich Kontrollen durch Flucht oder gefährliches Verhalten entzieht, erreicht damit nichts. Solche Vorfälle führen nicht zu weniger Aufmerksamkeit, sondern zu mehr Kontrolldruck. Der Landkreis wird illegale Schrottsammlungen weiterhin konsequent verfolgen und die Kontrollen entsprechend verstärken“, so Landrat Christian Tylsch.
Der Landkreis Wittenberg weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Sammlungen von Abfällen und Wertstoffen genehmigungspflichtig sind. Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen insbesondere Altmetalle, Elektrogeräte, Altkleider und andere Wertstoffe nur mit behördlicher Erlaubnis gesammelt werden. Diese abfallrechtliche Genehmigung sowie die erforderliche Reisegewerbekarte lagen in diesem Fall – wie bei vergleichbaren Sammlungen in der Vergangenheit – wahrscheinlich nicht vor. Es handelt sich daher um eine rechtswidrige, illegale Sammlung.
Wahrscheinlich keine Genehmigung und keine Reisegewerbekarte
Problematisch ist dabei nicht nur der fehlende rechtliche Rahmen. Bei illegalen Schrottsammlungen werden häufig ausschließlich die wertvollen Bestandteile mitgenommen, etwa Metall oder elektronische Bauteile. Die verbleibenden Reste, die sich wirtschaftlich nicht verwerten lassen, werden anschließend nicht selten in der Natur, an Straßenrändern oder auf Feldwegen entsorgt. Solche Ablagerungen müssen später auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden und stellen eine Belastung für Umwelt und Landschaft dar. Gleichzeitig werden Wertstoffe dem kommunalen Entsorgungssystem entzogen, was auch wirtschaftliche Schäden verursacht.

Wichtig zu wissen: Nicht nur das Einsammeln selbst ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Bereitstellen von Abfällen für eine nicht genehmigte Sammlung ist unzulässig. Bürgerinnen und Bürger werden daher ausdrücklich gebeten, Abfälle nicht an der Straße bereitzustellen, wenn die Sammlung nicht eindeutig vom Landkreis Wittenberg oder von ihm beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung stehen im Landkreis Wittenberg die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen zur Verfügung. Dort können unter anderem Altmetalle, Elektrogeräte, Altkleider und Sperrmüll fachgerecht und in vielen Fällen kostenfrei abgegeben werden. Die Standorte und Öffnungszeiten sind auf der Internetseite des Landkreises sowie in der Abfallfibel zu finden.
Der Landkreis Wittenberg wird auch weiterhin konsequent gegen illegale Straßensammlungen vorgehen. Ziel ist es, Umweltverschmutzung zu verhindern, Gefahren zu vermeiden und eine rechtmäßige und transparente Abfallentsorgung sicherzustellen.