Durch die zum 01. Januar 2025 eingetretenen Regelungen zur Ausstellung elektronischer Rechnung in einem maschinenlesbaren strukturierten Datensatz nach § 14 UStG ist die Thematik allgemein in den Fokus des Interesses gekommen.
Bereits seit einigen Jahren ist der Rechnungsprozess des Landkreis Wittenberg in dem Maße digitalisiert, dass der Empfang und Verarbeitung solcher elektronischen Rechnungen (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) nach dem Standard des Bundesgesetzgebers gemäß § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG möglich ist. Wir weisen daher auf den zentralen Rechnungsempfang/ Rechnungseingang für E-Rechnungen hin mit der Bitte diesen standardmäßig zu verwenden.
Senden Sie bitte künftig Ihre elektronischen Rechnungen an:
rechnungseingang@landkreis-wittenberg.de
Sollten Sie Portallösungen mit Einbindung einer Leitweg-ID nutzen, verwenden Sie bitte für den Landkreis Wittenberg:
15091-0000-41
Zu verwenden ist dabei jeweils die folgende Rechnungsanschrift:
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Als Liefer- bzw. Leistungsadresse verwenden Sie bitte den Auftrag gebenden Fachdienst und/oder den Standort der Außenstelle.
In Ausnahmefällen, wenn Sie als Auftragnehmer noch nicht unter die E-Rechnungsverpflichtung fallen, kann gegebenenfalls auch weiterhin eine sonstige Rechnung (PDF-Format ohne strukturierten Datensatz oder in Papierform) übermittelt werden.
Anderweitige Geschäftskorrespondenz führen Sie bitte weiterhin über die Ihnen bekannten Kontakte und Adressen.
Bei Fragen zur elektronischen Rechnungsübermittlung bzw. zu weiteren Details bezüglich der Umstellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.