Bohrung von Brunnen

Bohrung von Brunnen

  • Das Bohren von Brunnen zur Förderung von Grundwasser ist immer vom Ausführenden mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten der Wasserbehörde anzuzeigen.

    Neben der Anzeige bei der Wasserbehörde sind nach § 8 des Geologiedatengesetzes alle geologischen Untersuchungen und Bohrungen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt in 06118 Halle, Köthener Straße 34, anzuzeigen.
    Anzeigepflichtig ist derjenige, der eine solche Bohrung für eigene oder fremde Rechnung ausführt (in der Regel also die ausführende Bohrfirma).

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Sophie Bölke
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A 3-37
Telefon: 03491 806-2967
E-Mail: sophie.boelke@landkreis-wittenberg.de
Erdwärme, Brunnenbohrungen, Grundwasserentnahmen

Öffnungszeiten

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Donnerstag
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