Afrikanische Schweinepest (ASP) – Wildschweinmonitoring

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Wildschweinmonitoring

  • Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist am 10. September 2020 im Land Brandenburg amtlich festgestellt worden. Bis April 2021 wurde die ASP bei mehr als 1.000 Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen nachgewiesen. In Brandenburg und Sachsen wurden ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone festgelegt, in denen umfangreiche Sperrmaßnahmen gelten. Ausbrüche bei Hausschweinen gab es in Deutschland bisher nicht.

    Die ASP ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

    Um die Einschleppung der Tierseuche in Hausschweinebestände zu verhindern, ist jeder Halter von Schweinen gesetzlich verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jegliche direkten und indirekten Kontakte von Hausschweinen zu Wildschweinen zu verhindern. Dies gilt auch für private Schweinehaltungen. Küchen- und Speiseabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Der Fund von verendeten Wildschweinen sollte unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.

    Alle Jagdausübungsberechtigten sind rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen und Proben nach näherer Anweisung der Behörde zu entnehmen. Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für die Meldung und Beprobung von Fallwild und Unfallwild eine Prämie von 50,- € je Probe erhalten. Tupfer und Verpackungsmaterial für die Probenahme sowie Informationsmaterial sind beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhältlich.

    Das Land Sachsen-Anhalt zahlt für alle ab dem 1. Januar 2021 erlegten Wildschweine eine Abschussprämie in Höhe von 65,- €. Anträge auf Auszahlung der Abschussprämie nimmt die untere Jagdbehörde entgegen. Ab dem 1. April 2021 erhebt der Landkreis Wittenberg wieder Gebühren für die Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen in Höhe von 13,50 €.

    Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

    – Telefon: 03491 806-1904, -1905, -1902

    – E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

    – Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491 19222

     

    Stand: 23. April 2021

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