Landrat Christian Tylsch

Was macht ein Landrat eigentlich? Mit welchen Themen setzt er sich auseinander?

Sie wohnen in unserem schönen Landkreis Wittenberg. Dieser muss verwaltet werden – das ist Aufgabe der Kreisverwaltung. Der Landrat ist Leiter dieser Behörde und somit Dienstvorgesetzter der dort angestellten Beamten und Angestellten.
 
Zu den Hauptaufgaben des Landrates gehören die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse und die Verwaltung des Kreishaushaltes. Der Kreistag selbst ist das von den Bürgern gewählte Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag entscheidet grundsätzlich über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises. Der Landrat ist auch für die Durchführung von Wahlen auf Kreisebene verantwortlich.
 
Der Landrat ist weiterhin die rechtliche Vertretung des Landkreises, aber auch Repräsentant, nimmt also an offiziellen Veranstaltungen und Anlässen teil und vertritt den Landkreis gegenüber Dritten. Der Landrat übernimmt zudem Aufgaben der staatlichen Verwaltung, wie beispielsweise im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder des Brandschutzes. Es liegt in seiner Verantwortung, diese Aufgaben in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen auszuführen.
 
Im Fokus des Landrats stehen also die sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen des Landkreises sowie die Ausarbeitung von Lösungskonzepten, wenn diese erforderlich sind.
 
Der Landrat wird in Sachsen-Anhalt direkt von den Bürgerinnen und Bürgern mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt sieben Jahre im Amt.
Portrait Christian Tylsch