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Hilfe für Familien
Gemeinsam für das Wohl des Kindes
Eltern tragen die wichtigste Verantwortung für die Entwicklung und das Wohlergehen ihres Kindes. Auch wenn sich die familiäre Situation verändert – beispielsweise durch Trennung, Scheidung oder den Tod eines Elternteils – bleibt die Verantwortung der Eltern bestehen.
Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche dabei, gute Lösungen im Sinne des Kindes zu finden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden insbesondere die §§ 16, 17 und 18 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII).
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Die Familienkoordinationsstelle:
Wenn Eltern keine gemeinsame Lösung finden, entscheidet darüber das Familiengericht.
Aufgaben der Familienkoordinationsstelle
Das Jugendamt bietet Eltern und Familien Unterstützung an, um die Erziehung und das Zusammenleben zu stärken.
Die Familienkoordinationsstelle unterstützt durch:
- Beratung bei Erziehungsfragen
- Informationen über Hilfsangebote für Familien
- Angebote zur Stärkung der Elternkompetenz
- Unterstützung in belastenden Familiensituationen
- Vermittlung weiterer Beratungs- und Unterstützungsangebote
Ziel:
Eltern sollen in ihrer Verantwortung gestärkt werden und Kinder sollen gute Entwicklungsbedingungen erhalten.
Eine Trennung verändert die Lebenssituation der gesamten Familie. Besonders für Kinder ist es wichtig, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern dabei:
- Konflikte zwischen Eltern zu lösen
- gemeinsame Vereinbarungen für das Kind zu entwickeln
- Regelungen zum Aufenthalt des Kindes zu finden
- den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu erhalten
- Belastungen für das Kind zu vermeiden
Ziel:
Auch nach einer Trennung sollen Eltern gemeinsam Verantwortung für ihr Kind übernehmen können.
Die Familienkoordinationsstelle berät und unterstützt:
- Eltern mit gemeinsamer oder alleiniger Sorge
- Elternteile mit Umgangsrecht
- Kinder und Jugendliche
- weitere umgangsberechtigte Personen
Die Familienkoordinationsstelle hilft insbesondere bei:
- Fragen zur Ausübung der elterlichen Sorge
- Konflikten über den Umgang mit dem Kind
- Entwicklung von Umgangsvereinbarungen
- Problemen bei der Umsetzung von Umgangskontakten
- Fragen zur Information über die Entwicklung des Kindes
Rechte und Pflichten der Eltern nach Familiensituation
Sorgerecht
In der Regel haben verheiratete Eltern automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Auch nicht verheiratete Eltern können ein gemeinsames Sorgerecht ausüben.
Rechte der Eltern
Beide Eltern haben das Recht und die Möglichkeit:
- wichtige Entscheidungen für ihr Kind gemeinsam zu treffen
- ihr Kind zu erziehen und zu betreuen
- Informationen über die Entwicklung ihres Kindes zu erhalten
Pflichten der Eltern
Beide Eltern tragen gemeinsam Verantwortung für:
- Pflege und Erziehung des Kindes
- Gesundheit und Bildung
- Schutz und Förderung des Kindes
- Wahrung der Interessen des Kindes
Sorgerecht
Die Trennung der Eltern beendet das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich nicht.
Beide Eltern bleiben gemeinsam verantwortlich.
Rechte der Eltern
Beide Eltern haben das Recht:
- an wichtigen Entscheidungen beteiligt zu werden
- Informationen über die Entwicklung des Kindes zu erhalten
- Kontakt zum Kind zu haben
- Beratung durch das Jugendamt in Anspruch zu nehmen
Pflichten der Eltern
Beide Eltern müssen:
- Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen
- miteinander kommunizieren und kooperieren
- den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil ermöglichen und unterstützen
- das Kind nicht in elterliche Konflikte einbeziehen
Alltagssorge
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, entscheidet grundsätzlich über alltägliche Angelegenheiten (z. B. Ernährung, Kleidung, Freizeitgestaltung).
Sorgerecht
Ein Elternteil trifft allein die wesentlichen Entscheidungen für das Kind.
Dies betrifft insbesondere:
- Schule und Ausbildung
- medizinische Entscheidungen
- Aufenthaltsbestimmung
- wichtige persönliche Angelegenheiten
Rechte des sorgeberechtigten Elternteils
Der Elternteil darf:
- allein Entscheidungen für das Kind treffen
- das Kind rechtlich vertreten
- die Erziehung und Betreuung gestalten
Pflichten des sorgeberechtigten Elternteils
Der Elternteil muss:
- für das Wohl des Kindes sorgen
- die Entwicklung des Kindes fördern
- notwendige Entscheidungen treffen
- die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil berücksichtigen
Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Auch ohne Sorgerecht bestehen grundsätzlich:
- Recht auf Umgang mit dem Kind
- Recht auf Informationen über wichtige Angelegenheiten des Kindes
- Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt
Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Der Elternteil muss:
- die elterliche Beziehung zum Kind wahren
- das Kind nicht in Konflikte einbeziehen
- den Kindesunterhalt leisten (soweit gesetzlich erforderlich)
Grundsatz
Ein Kind hat grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Der Umgang dient dazu, die Beziehung zwischen Kind und Elternteil zu erhalten und zu fördern.
Rechte des umgangsberechtigten Elternteils
Der Elternteil hat das Recht:
- regelmäßigen Kontakt zum Kind zu pflegen
- am Leben des Kindes teilzunehmen
- Beratung beim Jugendamt zu erhalten
Pflichten des umgangsberechtigten Elternteils
Der Elternteil muss:
- den Umgang kindgerecht gestalten
- die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen
- Absprachen einhalten
Pflichten des betreuenden Elternteils
Der betreuende Elternteil muss:
- den Kontakt ermöglichen
- die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterstützen
- das Kind nicht gegen den anderen Elternteil beeinflussen
Sorgerecht
Wenn Eltern zuvor gemeinsam sorgeberechtigt waren, geht die elterliche Sorge grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über.
Rechte des verbleibenden Elternteils
Der Elternteil kann:
- allein über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden
- das Kind gesetzlich vertreten
- die weitere Betreuung und Erziehung gestalten
Pflichten des verbleibenden Elternteils
Der Elternteil muss:
- die vollständige Verantwortung für das Kind übernehmen
- für Versorgung, Betreuung und Erziehung sorgen
- das Kind in seiner Trauer und Entwicklung unterstützen
Unterstützung durch das Jugendamt
Das Jugendamt kann beraten und unterstützen bei:
- Fragen zur neuen Familiensituation
- Hilfen für das Kind und die Familie
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
| Situation | Aufgabe des Jugendamtes | Verantwortung der Eltern |
|---|---|---|
| Eltern leben zusammen | Beratung und Unterstützung nach § 16 SGB VIII | Gemeinsame Erziehung und Versorgung des Kindes |
| Eltern sind getrennt, gemeinsames Sorgerecht | Beratung und Vermittlung nach § 17 SGB VIII | Gemeinsame Verantwortung bleibt bestehen |
| Ein Elternteil hat alleinige Sorge | Unterstützung nach § 18 SGB VIII | Sorgeberechtigter entscheidet, anderer Elternteil hat Umgangs- und Informationsrechte |
| Umgang ist schwierig | Vermittlung und Beratung | Beide Eltern müssen das Kindeswohl beachten |
| Tod eines Elternteils | Beratung und Unterstützung der Familie | Verbleibender Elternteil übernimmt die Sorge |
Ihr Ansprechpartner
Die Familienkoordinationsstelle unterstützt Eltern unabhängig von ihrer familiären Situation. Ziel ist immer:
Eine gute Entwicklung des Kindes zu ermöglichen und Eltern dabei zu unterstützen, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Beratung und Unterstützung durch die Familienkoordinationsstelle sind grundsätzlich kostenlos.