Raumordnung
Was ist Raumordnung?
Vorrangige Aufgabe der Raumordnung ist es, auf gleichwertige, nicht aber gleiche Lebensbedingungen in der Region – Landkreis – hinzuwirken.
Raumordnung bedeutet im Grunde Koordination unterschiedlicher Ansprüche an den Raum und Schaffung eines Ausgleichs für gegensätzliche Interessenlagen. Die Raumordnung ist eine fachübergreifende Aufgabe, sie ist querschnittsorientiert und interdisziplinär. Sie agiert überörtlich, ihre Entwicklungsvorstellungen und Ziele beziehen sich auf einen räumlichen Bereich, der über den innerörtlichen Bereich einer Gemeinde hinausgeht.
Zu den wichtigen Aufgaben der Raumordnung gehört die Sicherung der Daseinsvorsorge. Bei der Entwicklung der Ziele folgt die Raumordnung der Leitvorstellung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt, im Besonderen in der Region.
Mit Nachhaltigkeit ist gemeint, den nachfolgenden Generationen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Dazu gehört eine pflegliche und vorsorgende Nutzung der Räume und Ressourcen.
Gesetzliche Grundlagen
- das Raumordnungsgesetz vom 22.12.2008, zuletzt geändert durch Art. 124 der Verordnung vom 31.08.2015
- Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA vom 23.04.2015
- Regionaler Entwicklungsplan Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 2006, in Kraft getreten am 24.12.2006
- Sachlicher Teilplan “Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” vom 27.03.2014, in Kraft getreten am 26.07.2014
Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg arbeitet derzeit intensiv an der Entwicklung des neuen sachlichen Teilplans Windenergie. Für aktuelle Informationen zu diesem spannenden Thema können Sie unter folgendem Link stöbern: Regionaler Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg – Teilplan Windenergie.