Untersuchung zur Freistellung vom Schulsport

Untersuchung zur Freistellung vom Schulsport

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt in der Regel auf Antrag durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler.
    Dieser Antrag muss formlos bei der zuständigen Schule gestellt werden.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Beate Wetzel
Funktion: Abteilungsleiterin / FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
Raum: B0-72
Telefon: +49 3491 806-2532
E-Mail: beate.wetzel@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr