Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbögen an Jugendliche erfolgt personengebunden durch die jeweilige Gemeinde (Einwohnermeldeamt), in deren Bezirk der/die Jugendliche seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Untersuchung nach den JArbSchG erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Uta Tunkel
Funktion: med. Fachangestellte
Raum: B0-75
Telefon: +49 3491 806-2531
E-Mail: uta.tunkel@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr