Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln

Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln

  • Arzneimittel sind Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, durch die Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Körperschäden, Leiden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
    Man unterscheidet zwischen rezeptpflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
    Freiverkäufliche Arzneimittel werden unter anderem in Supermärkten, Drogeriemärkte, Drogerien, medizinischer Fachhandel, Reformhäuser, Bioläden sowie in Fitnesseinrichtungen in den Verkehr gebracht.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Janett Theuerkorn
Funktion: Gesundheitsaufseherin / Hygienefachkraft
Raum: B0-64
Telefon: +49 3491 806-2569
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de