Trinkwasser – Anforderung & Überwachung

Trinkwasser – Anforderung & Überwachung

  • Leistungsbeschreibung

    Wasser gehört zu den wichtigsten Lebensmitteln. Damit wir gesund bleiben muss das Wasser rein, genusstauglich und frei von Krankheitserregern sein. Gemäß Infektionsschutzgesetz hat das Gesundheitsamt die Einhaltung dieser Anforderungen zu überwachen.

    Nutzen Sie den nachfolgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen:

    Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers bezüglich mikrobiologischer, chemischer und Indikatorparameter verpflichtet. Die Häufigkeit der Untersuchungen ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung.
    Das Gesundheitsamt ist eine zugelassene Untersuchungsstelle gemäß § 39 Trinkwasserverordnung und kann zur Probenahme beauftragt werden, falls Kapazitäten verfügbar sind.

    Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird sich ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Aufgaben
    • Überwachung von Wasserversorgungsanlagen an zentralen, dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen, inkl. Brunnen – von der Wassergewinnung bis zur Abgabe an den Verbraucher
    • Überwachung der Trinkwasserinstallationen in öffentlichen Gebäuden
    • Überwachung von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen (z. B. auf Festivals, Volksfesten und Kleingartenanlagen)
    • Überwachung von mobilen Trinkwasserversorgungsanlagen (z. B. innerhalb von Imbiss- bzw. Verkaufswagen und Reisebussen)
    • Probenahme und Freigabe neu verlegter Trinkwasserleitungen und -behälter
    • Überwachung der Untersuchungspflicht von Legionellen im Warmwasser
    • Information und Beratung zur Trinkwasserbeschaffenheit
    • Prüfung von Beschwerden über mangelhafte Trinkwasserbeschaffenheit
  • Rechtsgrundlage
    • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz,
    • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung,
    • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt – Gesundheitsdienstgesetz
  • Publikation / Flyer

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Ines Dörre
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2522
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: ines.doerre@landkreis-wittenberg.de
Frau Manuela Böttcher
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2521
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: manuela.boettcher@landkreis-wittenberg.de
Herr Enrico Hancke
Funktion: Gesundheitsaufseher
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2523
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: enrico.hancke@landkreis-wittenberg.de
Frau Rebecca Reichert
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2524
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: rebecca.reichert@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr