• Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
• Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren
• Vertiefung von rechtlichem Grundlagenwissen: insbesondere SGB VIII, SGB I und X, BGB, einschlägige Kinderschutzgesetze
• Einfühlungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
• Selbstreflexion in Bezug auf Work-Life-Balance (Stressresistenz)
• Eigeninitiative zur Annahme von Weiterbildungen
• gute PC-Kenntnisse
• mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
• Führerschein der Klasse B
• Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften