Sozialarbeiter Erziehungshilfe (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter Erziehungshilfe (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Teilzeitwünsche gern berücksichtigt.

  • Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

    1. Hilfen zur Erziehung, u.a.
    • Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, u. a.
    • Erstellung von sozialpädagogischen Diagnosen, Indikationsstellung, analytische Tätigkeiten zur Bedarfsermittlung
    • Weitervermittlung an Spezialdienste (Pflegekinderdienst/ Eingliederungshilfe) oder Beratungsstellen
    • Installation bedarfsgerechter und -deckender Hilfen, Vermittlung, Begleitung, Koordination und Steuerung (einschließlich wirtschaftlicher Aspekte) der Hilfeformen gemäß §§ 27- 35 SGB VIII und § 41 SGB VIII
    • Erstellung und Fortschreibung der Hilfepläne gemäß § 36 SGB VIII
    • Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, Einrichtungen und Institutionen, Schulen, Psychologen, Kinderärzten, psychiatrischen Kliniken, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe, Jugendgerichtshilfe und Kinderschutzfachstelle
    • Hausbesuche, Besuche von Einrichtungen, Tagesgruppen und anderen freien Trägern der Jugendhilfe, Ausbildungseinrichtungen
    • Mitwirkung in Helferkonferenzen/ Teamberatungen, u. a.
    • Erarbeitung von Vorschlägen geeigneter Unterstützung für Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige entsprechend vorliegender Diagnosen in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, Einrichtungen und Institutionen, Schulen, Psychologen, Kinderärzten, psychiatrischen Kliniken, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe, Jugendgerichtshilfe und Kinderschutzfachstelle
    • Teamberatungen zur Entscheidungsfindung geeigneter Hilfe- und Unterstützungsangebote
    • Teilnahme an Kinderschutzfallberatungen
    1. Kinderschutz und Krisenintervention, u.a.
    • Tätigkeiten im Rahmen des Kinderschutzes, u. a.
    • Beratung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 8 SGB VIII
    • Prüfung von Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII
    • Auswahl, Durchführung und Kontrolle der geeigneten Hilfen bzw. Erstellung von notwendigen Schutzkonzepten und deren fortlaufende Kontrolle
    • Krisenintervention, Inobhutnahmen gemäß 42 SGB VIII, u. a.
    • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
    • Klärung der Situation gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen und den Sorgeberechtigten
    • Inobhutnahmen im Rahmen der Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei Aufgreifen bzw. nach Zuweisungsbescheid des Landesverwaltungsamtes 
    1. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII, u. a.
    • Erarbeitung von Stellungnahmen für die familiengerichtlichen Verfahren
    • Teilnahme an Verhandlungen vor dem Familiengericht 
    1. Maßnahmen zur Förderung in der Familie
    • formlose erzieherische Betreuung und Beratung in Krisensituationen, Familienberatung, Vermittlung von sozialen Kontakten, Wohnungen, Vermittlung von materiellen und anderen sozialrechtlichen Ansprüchen gemäß § 16 SGB VIII
    • Trennungs-, Scheidungs – und Umgangsberatung 
    1. andere Aufgaben der Jugendhilfe
    • Erarbeitung von Stellungnahmen und Zuarbeiten an die Staatsanwaltschaft zur Perspektive straffällig gewordener Kinder
    • Budgetierung (Überwachung und Steuerung von Kosten)
    • Teilnahme an Supervisionen