Sicherheit auf Weihnachtsmärkten: Neue Regelungen in Kraft

Sicherheit auf Weihnachtsmärkten: Neue Regelungen in Kraft

Polizeistreife auf dem Weihnachtsmarkt in Wittenberg.
© Landkreis Wittenberg/Alexander Baumbach/Archiv

Nach dem vergangenen Totensonntag beginnt nun offiziell die Adventszeit, und mit ihr eröffnen vielerorts die Weihnachtsmärkte. In Wittenberg wird am heutigen Montag der Weihnachtsmarkt feierlich eröffnet und bleibt bis zum Weihnachtsfest durchgängig geöffnet, aber auch in weiteren Städten des Landkreises wird ein bunter Strauß von Weihnachtsmärkten in den kommenden Tagen geöffnet.

Wir möchten auf eine wichtige Neuerung hinweisen, die in diesem Jahr auf Weihnachtsmärkten im Landkreis Wittenberg gilt: Der Deutsche Bundestag hat neue waffenrechtliche Regelungen beschlossen, um die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten und öffentlichen Veranstaltungen zu erhöhen. Das Kabinett des Landes hat daraufhin mit einer Verordnung reagiert, die regelt, dass Besucher von Weihnachtsmärkten in diesem Jahr Personen- und Taschenkontrollen zu unterziehen sind.

Was bedeuten die neuen Regelungen für Besucherinnen und Besucher von Weihnachtsmärkten?

Messer- und Waffenverbot: Es ist nicht erlaubt, Waffen oder Messer – gleich welcher Art – auf den Weihnachtsmarkt und ähnliche Veranstaltungen mitzubringen. Auch kleine Taschenmesser sind verboten. Das ist besonders wichtig: sonst sind Messer ab einer bestimmten Klingenlänge in der Öffentlichkeit verboten, auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen gilt ein generelles Messerverbot, also auch für kleinere Klingenlängen!

Polizeikontrollen ohne Anlass: Die Polizei wird verstärkt Präsenz zeigen und stichprobenartig Taschen, Rücksäcke und Personen kontrollieren, insbesondere an den Hauptzugängen. Diese Kontrollen sind anlasslos möglich und dienen der allgemeinen Sicherheit.

Konsequenzen bei Verstößen: Wer mit Waffen oder Messern angetroffen wird, muss mit der Sicherstellung dieser Gegenstände sowie Strafverfahren rechnen. Bußgelder von bis zu 10.000 Euro können verhängt werden.

Hinweis für Einkäufe auf dem Weihnachtsmarkt:

Sollten Messer, beispielsweise als Geschenk, auf dem Weihnachtsmarkt erworben werden, dürfen diese nicht zugriffsbereit transportiert werden. Die Originalverpackung sollte hierfür unbedingt genutzt werden.

Auf das Waffen- und Messerverbot sollte an den Eingängen der Weihnachtsmärkte explizit hingewiesen werden!

Ausnahmen vom Verbot

Für Rettungs- und Einsatzkräfte sowie bestimmte Gewerbetreibende gelten Ausnahmen, sofern dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist.

Landrat Christian Tylsch betont:

„Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass wir alle die Adventszeit und den Weihnachtsmarktbesuch unbeschwert genießen können. Ich appelliere an alle, die Vorschriften zu respektieren und was ohnehin selbstverständlich sein sollte: Messer zu Hause zu lassen.“

Cannabis-Konsum auf Weihnachtsmärkten untersagt:

Neben den neuen Regelungen zum Waffen- und Messerverbot ist weiterhin zu beachten, dass auch der Konsum von Cannabis auf Weihnachtsmärkten nicht erlaubt ist. Der Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen oder in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder tagsüber in Fußgängerzonen ist im Rahmen der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes sanktionierbar. So können bis zu 500 Euro Bußgeld fällig werden, wenn Cannabis in weniger als 100 Meter Entfernung zu einem Spielplatz konsumiert wird. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit bis zu 1.000 Euro sanktioniert. Dies gilt auch auf Weihnachtsmärkten.

Die Kreisverwaltung Wittenberg ruft alle Besucherinnen und Besucher dazu auf, durch umsichtiges Verhalten zur Sicherheit beizutragen.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Adventszeit und viel Freude beim Besuch der Weihnachtsmärkte im Landkreis Wittenberg!