Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Schuleingangsuntersuchung

    In Sachsen-Anhalt beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres die Schulpflicht.

    Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) findet in dem Jahr vor der Einschulung statt, voraussichtlich in dem Zeitraum April – November.

    Die SEU besteht insgesamt aus einem standardisierten Elternfragebogen, einem standardisierten sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening und einer anschließenden umfangreichen kinderärztlichen Untersuchung.

    Zusätzlich werden ein Seh- und Hörtest durchgeführt, Körpergröße und –gewicht gemessen, der Impfstatus überprüft und die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert.

    Die Untersuchung wird in Anwesenheit der Eltern im Gesundheitsamt durchgeführt, da hier einheitliche optimale Bedingungen gegeben sind.

    Die Einschulungsuntersuchung umfasst die Feststellung des körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstandes der Kinder, um rechtzeitig den Bedarf notwendiger Fördermaßnahmen und Behandlungen festzustellen und einzuleiten.

    Die Ergebnisse unserer Untersuchungen werden anonymisiert zum Landesamt für Verbraucherschutz weitergeleitet und zentral für das Land Sachsen-Anhalt ausgewertet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte bringen Sie am Untersuchungstag nachfolgende Unterlagen mit:

    • das Einladungsschreiben mit dem dort angegebenen personalisierten Barcode
    • das von Ihnen ausgefüllte Anamneseblatt mit Angaben zum Kind  Elternfragebogen Schuleingangsuntersuchung
    • den Impfausweis (nur zur Beratung)
    • Vorsorgeheft (gelbes Heft)
    • falls vorhanden wichtige Facharztbefunde (z.B. Augenarzt, Orthopäde, SPZ Halle/Dessau etc.), Entwicklungsbericht des Kindergartens, Therapieberichte (Ergotherapie/Logopädie etc.)
  • Rechtsgrundlage
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Datenschutz

    Bitte beachten Sie die beigefügte Datenschutzerklärung für die Schuleingangsuntersuchung.

    Datenschutzerklärung für Schuleingangsuntersuchung.

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