Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

    1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.
    • gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
    • Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
    • Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
    • Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
    • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten
    • Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.
    • Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
    • Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII – Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
    • gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
    • Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
    • Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung – Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
    • Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen – Schulanmeldung, Lernförderung etc.
    • Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)
    • Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.
    • Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
    • Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
    • Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
    • Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs. Einholung weiterführender Diagnostik – Bedarfsklärung im Hilfeplan
    • Ausübung der Vermögenssorge, u.a.
    • Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
    • Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
    • Klärung von Rentenansprüchen
    • Kontoeröffnung und -verwaltung
    1. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.
    • von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
    • bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
    • Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
    • Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
    • Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
    • Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen
    1. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.
    • Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
    • Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
    • Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
    • Führung des Sorgeregisters