Sachbearbeiter Städtebau (m/w/d)

Sachbearbeiter Städtebau (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Bauordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Städtebau (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 11 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht die Option der Verbeamtung.

  • Was erwartet Sie?

    In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

     

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

     

    1. Planungsrecht
    • Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach Bundesrecht von Baugesuchen, einschließlich der Beratung von Bauherren und Planungsbüros

     

    1. Bauleitplanung
    • Prüfung und Genehmigung von Bebauungsplänen, einschließlich Beratung der Kommunen und Planungsbüros
    • Prüfung von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange und Erarbeitung der Stellungnahmen für den Landkreis unter Beteiligung der Fachdienste der Landkreisverwaltung, einschließlich Beratung der Kommunen und Planungsbüros
    • Prüfung und Genehmigung der Änderung von Flächennutzungsplänen, einschließlich der Beratung der Kommunen und Planungsbüros
    • Prüfung von Flächennutzungsplänen als Träger öffentlicher Belange und Erarbeitung der Stellungnahmen für den Landkreis unter Beteiligung der Fachdienste der Landkreisverwaltung, einschließlich Beratung der Kommunen und Planungsbüros
    • Prüfung von Satzungen der Gemeinden nach BauGB und nach Landesrecht als Träger öffentlicher Belange und Erarbeitung der Stellungnahmen für den Landkreis

     

  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule) im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur oder
    • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des technischen Verwaltungsdienstes (Fachrichtung Hochbau/ Städtebau)
  • Was erwarten wir?
    • wünschenswert: Verwaltungslehrgang des bautechnischen bzw. des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder alternativ gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
    • Rechtskenntnisse des allgemeines Verwaltungs- und Sicherheitsrecht; des speziellen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie des darauf gründenden Baunebenrechts wie Ver- und Anordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, bautechnische Bestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik usw.; des Verwaltungskosten- und Baugebührenrechts
    • teilweise Rechtskenntnisse des Fachrechts soweit wie es baurechtlich beachtlich ist, beispielsweise Denkmal-, Natur-, Immissionsschutz-, Straßen-, Wasser-, Luftfahrt-, Bodenschutz-, Betriebssicherheits-, Bodenschutz-, Arbeitsstätten-, Brandschutzrecht usw.
    • Kenntnis Interner Dienstvorschriften, Weisungen usw.
    • Weiterbildung durch Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
    • freundliches aber bestimmtes und selbstsicheres Auftreten als Eingriffsbehörde
    • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, soziale Kompetenz
    • Fähigkeit zur Selbstorganisation und zur eigenverantwortlichen Arbeitsplanung
    • Belastbarkeit und Kritikfähigkeit
    • Fähigkeit zur eigenständigen Problemlösung
    • Führerschein der Klasse B

     

  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Zur Bewerbung

    Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

     

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

     

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

     

    Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

     

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 23. Mai 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.

    Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.

     

    Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

     

     

    Hinweis:

    Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.

     

    Lutherstadt Wittenberg, 3. Mai 2024

  • Stellenausschreibung als PDF - Datei