Reiten im Wald

Reiten im Wald

  • Leistungsbeschreibung

    Ausweisung von besonderen Reitwegen und Ausweisung von Gebieten per Verordnung, in denen das Reiten im Wald außerhalb dieser ausgewiesenen Reitwege verboten ist.

  • Verfahrensablauf

    Grundsätzlich ist das Reiten auf Privatwegen erlaubt, soweit sie nach Breite und Oberflächenbeschaffung zum Reiten geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden zu befürchten sind.

    Sofern die Nutzung durch Personen, die reiten, ein Ausmaß angenommen hat, dass erhebliche Störungen oder nachhaltige Schäden nicht vermeidbar sind, soll die untere Forstbehörde nach Abstimmung mit dem Grundeigentümern oder Nutzungsberechtigten besondere Reitwege im Wald ausweisen, auf denen die schutzwürdigen Interessen der Personen, die reiten, Vorrang vor den Interessen der Personen haben, die die freie Landschaft begehen oder dort Rad fahren.

    Die untere Forstbehörde ist ermächtigt, durch Verordnungen Gebiete auszuweisen, in denen das Reiten im Wald außerhalb der ausgewiesenen Reitwege verboten ist, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse ist.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag mit Auflistung der Reitwege (Lage und Länge), Zustimmung der Eigentümer
  • Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr von 29 € bis 3.019 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

  • Rechtsgrundlage

    § 25 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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