Weiterbildungsmentoren stärken die berufliche Weiterbildung
Demografie – Digitalisierung – Dekarbonisierung – der Wandel in der Arbeitswelt erfordert zunehmend neue Herangehensweisen in den Verwaltungen und Unternehmen, um den Anforderungen dieser Zeit gerecht zu werden. Mit einer beruflichen, bedarfsbezogenen Weiterbildung könnten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den verändernden Bedingungen entgegenstellen, aber je nach Zielgruppe der Weiterbildung stehen sehr häufig individuelle Hemmnisse einer Anmeldung für eine Weiterbildungsmaßnahme entgegen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung reagiert auf diese Situation mit einem Förderprogramm. Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Steigerung und Stärkung der berufsbezogenen Weiterbildung durch Qualifizierung und Etablierung von Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren wurde im Bundesanzeiger vom 14.11.2024 veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die zum Beispiel zu den im Folgenden aufgeführten Institutionen gehören: Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen, Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulen, staatliche und private Forschungseinrichtungen.
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