Aktiv die Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Aktiv die Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Ein Rehkitz erkundet neugierig eine saftige Wiese. In seiner natürlichen Umgebung fühlt es sich geborgen und frei. Ein schöner Moment der Natur.
© AdobeStock - 264595076 - Ana Gram

Mit dem Frühling naht auch die Zeit, in der viele Tiere in der Region ihre Jungen bekommen. Um die Jungtiere von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren am Boden zu schützen, gilt seit dem 1. März bis zum 15. Juli die Regel, dass Hunde an der Leine geführt werden müssen. Diese Regel gilt sowohl im Wald als auch in der offenen Landschaft, einschließlich Feldern, Äckern und Wiesen sowie den dazugehörigen Wegen.

In dieser Zeit beginnen Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane und Lerchen mit ihrer Brut. Andere Tiere wie Rehe tragen ihren Nachwuchs noch im Bauch. Im Falle einer Gefahr können sie nur schwer fliehen. Einige Tierarten wie Hasen oder Wildschweine ziehen bereits ihre Jungen auf.

Hunde, die herumstöbern, können brütende, aufziehende oder gebärende Wildtiere stören und dadurch deren Nachwuchs gefährden. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass die Wildtiere von ihren Gelegen vertrieben werden und die Eier auskühlen. Wenn der Hund den Jungen zu nah kommt, kann es passieren, dass die Mutter sie nicht mehr erkennt und sie verhungern.

Daher sollten Hundehalter besonders darauf achten, ihre Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen. Auch wenn nicht alle Hunde wild lebende Tiere jagen, ist es wichtig, sie in dieser Zeit an der Leine zu halten. Außerdem ist zu beachten, dass einige Wildtiere wie Wildschweine ihre Jungen aggressiv verteidigen, was für die Hunde gefährlich sein kann.

Wo muss mein Hund nun an die Leine?

Grundsätzlich überall in der freien Landschaft. Das bedeutet, neben Waldflächen und -wegen gehören auch alle unbebauten Flächen außerhalb geschlossener Siedlungen zur freien Landschaft.

Viele wild lebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zu Aufzucht ihrer Jungen. Hier gilt keine allgemeine Leinenpflicht. Daher sollten Hundebesitzer hier auch besonders vorsichtig sein und in städtischen Gebieten ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen.

Weitere Infos zur Leinenpflicht für Hunde

Bei Fragen zur Leinenpflicht für Hunde im Landkreis können Sie sich an den Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft wenden.

Richtiges Verhalten von Hundebesitzern in Feld und Wald