Klicken Sie hier, um zu den Ansprechpartner*innen und Sprechzeiten zu gelangen
+49 3491 806-2507 oder +49 3491 806-2541 impfpflicht@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten
Mo.-Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 13:00 – 15:00 Uhr
Do. 13:00 – 15:00 Uhr
Serviceportal
Unser Serviceportal bietet Ihnen eine benutzerfreundliche Plattform, um schnell und einfach Anträge bei uns zu stellen.
Leben im Landkreis
Reiseziele
Der Landkreis Wittenberg lockt mit einer Vielzahl faszinierender Reiseziele, die von historischen Städten und charmanten Dörfern bis hin zu atemberaubenden Naturlandschaften reichen.
Demokratie gestalten
Kreisverwaltung Wittenberg
Informationen vermitteln
Finden Sie alle relevanten Informationen zu unseren Ämtern schnell und einfach.
Perspektiven schaffen
Digitalisierung
Weiterentwicklung fördern
Wirtschaftsförderung
Entdecken Sie die Stabsstelle Wirtschaft – Wir begleiten Betriebe bei ihren unternehmerischen Aktivitäten und stehen mit maßgeschneiderter Unterstützung zur Seite.
+49 3491 806-2507 oder +49 3491 806-2541 impfpflicht@landkreis-wittenberg.de
Mo.-Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 13:00 – 15:00 Uhr
Do. 13:00 – 15:00 Uhr
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass bestimmte Personengruppen nachweisen müssen, dass bei ihnen alle empfohlenen Masern-Impfungen erfolgt sind.
Dazu gehören unter anderem:
Die konkrete Umsetzung des Masernschutzgesetzes im Landkreis Wittenberg wurde in der „Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes“ vom 24.01.2023 geregelt:
https://impfen.mst.dsecurecloud.de/ga_wb/modules/nomic/dialog.php?data=ST_id02&dprops=ST_wd0001
Jeweils am ersten Donnerstag des Monats bietet das Gesundheitsamt an, sich kostenfrei und ohne Voranmeldung zur Masernimpfung beraten und bei Wunsch impfen zu lassen.
Standort: Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gesundheit
Breitscheidstraße 4, Raum B0-70
06886 Lutherstadt Wittenberg
Alternativ kann nach telefonischer Kontaktaufnahme auch ein anderer Termin zur Impfberatung im Gesundheitsamt vereinbart werden oder Sie nehmen Kontakt zu Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt auf.
Meldung der Einrichtungen bis spätestens 31.03.2023
Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes