Mit Blick auf die neue fünfjährige Kommunalwahlperiode haben die elf Landkreise auf ihrer Mitgliederversammlung in Stendal, Landkreis Stendal, das Forderungspapier “Vertrauen vertiefen, Verwaltung vereinfachen!” beschlossen.
„Das Land hat sich auf die Landkreise zubewegt, dafür sind wir dankbar“, resümiert Landrat Christian Tylsch die Landkreisversammlung in Stendal. „Unsere Landkreise und unser Land stehen gleichermaßen vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen. Die Antwort darauf muss weniger Bürokratie, mehr digitale Effizienz und ein stärkeres Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung sein, wenn wir auch in Zukunft ein verlässlicher Staat sein wollen“, erklärt der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Wittenberg.
„Das Stichwort lautet Entlastungspartnerschaft – es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Und das erfordert gegenseitiges Vertrauen. Wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir den kompletten Staatsapparat durchleuchten und hinterfragen müssen. Der Einstellungsstopp in der Landesverwaltung ist ein Beleg dafür, er ist deshalb richtig und konsequent. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, dem jetzt weitere folgen müssen. Wenn überall Personal fehlt, müssen wir jetzt die Aufgaben, die früher mehrere Mitarbeiter erledigt haben, so strukturieren, dass weniger Kolleginnen und Kollegen dafür gebraucht werden. Das geht über Bürokratieabbau, Digitalisierung und die Vermeidung von doppelten Strukturen. Das ist kein Angriff auf das Landesverwaltungsamt an sich, aber wir müssen jetzt klug sortieren, wer welche Aufgabe in Zukunft erfüllt und wer welche Aufgabe ohne eine Zwischenebene unter der Fachaufsicht der Ministerien erledigt. So kann eine gute Zweistufigkeit gelingen in dem zentral ist, was zentral sein muss und lokal ist, was lokal besser organisiert ist“, so Christian Tylsch.
Landkreise beschließen Forderungen für die Kommunalwahlperiode 2024 bis 2029: “Vertrauen vertiefen, Verwaltung vereinfachen!”
Die Landkreise stehen zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode 2024 bis 2029 vor großen finanziellen undpersonellen Herausforderungen, welche die Handlungsfähigkeit vor Ort gefährden. So verzeichnen die Landkreise in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ein Haushaltsdefizit von 78 Millionen Euro. Dies betrifft insbesondere die Sozialausgaben mit den Kosten der Unterkunftund Heizung (KdU) sowie der Jugendhilfe, welche um rund 35 Prozent gestiegen sind. Damit einher geht ein sprunghafter Anstieg der Kassenkredite um 90 Millionen Euro im Jahr 2023. Dies entspricht 224 Euro pro Einwohner (2022 noch 166 Euro pro Einwohner). DieLandkreise Sachsen-Anhalts belegen damit in der allgemeinen Kassenkreditstatistik der Landkreise bundesweit den vorletzten Platz. Für 2024 wird ein noch stärkerer Anstieg prognostiziert. Dies zeigt die dramatische Unterfinanzierung insbesondere auf der Ebeneder Landkreise.
Die Landkreise fordern von der Landesregierung einen Politikwechsel, der den Stellenwert der kommunalenSelbstverwaltung achtet, sowie die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine handlungsfähige kommunale Verwaltung vor Ort wiederherstellt. Dies umfasst neben einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausstattung und einer strikten Einhaltungder Konnexitätsverpflichtung auch eine Vereinfachung der bestehenden Verwaltungsstrukturen. Es bedarf daher einer grundlegenden gemeinsamen Reforminitiative der kommunalen Ebene zusammen mit dem Land, die Bürokratieabbau, Digitalisierung der Verwaltung undstrukturelle Überlegungen zum Aufbau einer zweistufigen Verwaltung umfasst.
Die Landkreise begrüßen den Vorschlag des Ministerpräsidenten, noch in diesem Jahr eine gemeinsame Entlastungspartnerschaftzur Reform der Verwaltungsstrukturen unter maßgeblicher Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einzusetzen.
Die Landkreise bieten dem Land und den Gemeinden einen Pakt des Vertrauens an, um eine Kultur des vertrauensvollen Miteinanders im Land zu etablieren,wechselseitige Aufsicht und Kontrolle auf das nötige Mindestmaß zu beschränken und gerichtliche Auseinandersetzungen in der kommunalen Familie zu vermeiden.
Landrat Götz Ulrich als Präsident wiedergewählt
Die Landräte und Kreistagsvorsitzenden aller elf Landkreise in Sachsen-Anhalt haben auf ihrer Jahrestagung Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreises, für weitere fünf Jahre als Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt wiedergewählt. Götz Ulrich hat das Amt des Präsidenten seit 2022 inne.
Der 1969 in Naumburg (Saale) geborene Götz Ulrich ist seit 2014 Landrat des Burgenlandkreises. Als Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt vertritter die Interessen der Landkreise auch auf Bundesebene als Vizepräsident des Deutschen Landkreistages. Daneben ist Präsident Ulrich u. a. Mitglied im Vorstand des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und im Verwaltungsrat der Kommunalen Gemeinschaftsstelle fürVerwaltungsmanagement (KGSt).
Wittenbergs Landrat Christian Tylsch bleibt ordentliches Mitglied des Präsidiums.
Als Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt ist Markus Bauer, Landrat des Salzlandkreises, wiedergewählt worden. Markus Bauer wurde 1971 in Calbe (Saale) geboren und ist seit 2014 Landrat. Das Amt des Vizepräsidenten des Landkreistages nimmt er seit 2021 wahr.
Im Zuge der satzungsmäßig nach den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 erforderlich gewordenen Neuwahlen beim Landkreistag Sachsen-Anhalt sind auch dieweiteren Präsidialmitglieder sowie die Vorsitzenden und Stellvertretenen Vorsitzenden für den Finanzausschuss, Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss gewählt worden.